Der Klinikstandort Bischofswerda mit seiner Regel- und Notfallversorgung muss erhalten bleiben
Der Bund plant aktuell den Beschluss eines Krankenhausreformgesetzes, in dessen Folge es ohne Übergangsregelungen ab 2024 zu dramatischen Veränderungen in der Krankenhauslandschaft in der gesamten Bundesrepublik kommen wird. Daher hat sich die CDU-Fraktion im Stadtrat der großen Kreisstadt Bischofwerda entschieden, einen entsprechenden Antrag einzubringen.
Auch wenn sich Bund und Länder inzwischen auf ein Eckpunktepapier geeinigt haben, nachdem die planungsrechtliche Entscheidung ausschließlich bei den Ländern liegen, sind nach derzeitigem Stand schwerwiegende Veränderungen in den ostsächsischen Landkreisen Bautzen und Görlitz nicht ausgeschlossen. Zwar ist davon auszugehen, dass die ursprünglich von Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach geplanten Reformvorschläge nicht vollständig umgesetzt werden, aber einschneidende Veränderungen sind immer noch möglich (Nach den ursprünglichen Vorschlägen hätten in den Landkreisen Görlitz und Bautzen neben den derzeitigen Landeskrankenhäusern in Großschweidnitz und Arnsdorf sowie den Spezialkliniken in Pulsnitz nur noch die Krankenhausstandorte in Görlitz, Hoyerswerda, Bautzen und Zittau Bestand gehaben).
Bisher liegen aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch keine belastbaren Eckpunkte für das Gesetz vor, aber in meinen Augen heißt es wachsam zu sein, um keine unerwünschten Überraschungen zu erleben. Daher hat sich die CDU-Fraktion im Stadtrat der großen Kreisstadt Bischofwerda entschieden, einen Antrag im Stadtrat einzubrigen:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Bischofwerda ist sich bewusst, dass dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung über die Ausrichtung der Krankenhauslandschaft obliegt und die Krankenhaus- und Bettenplanung Aufgabe des Freistaates Sachsen ist. Dennoch fordert der Stadtrat sowohl den Oberbürgermeister als auch den Landrat und den Kreistag des Lankreises Bautzen auf, alles dafür zu tun, dass die derzeitig vom Bund geplante Krankenhausreform die Grundpfeiler der kommunalen Daseinsvorsorge nicht antastet. Auch nach einer Krankenhausreform muss der Klinikstandort Bischofswerda mit seiner Regel- und Notfallversorgung erhalten bleiben!
Vergleichbare Anträge sollen in den kommenden Tagen auch in weiteren Städten des Kreises Bautzen von den jeweiligen CDU-Fraktionen eingebracht werden.